Sportwetten.legal🇩🇪 Legale Sportwettenanbieter mit Lizenz in Deutschland
Wette legal mit Sportwetten.legal.
In Deutschland sind Sportwetten seit Oktober 2020 legal mit einer Lizenz des Bundeslandes Hessen, die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt wird.
Im Vergleich zur Sonderstellung von Schleswig-Holstein ( Sportwettenanbieter konnten hier seit Ende 2011 bereits Lizenzen erhalten – aber nur für Schleswig-Holstein) gelten die Lizenzen deutschlandweit.
Die Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages läuft zunächst als Experimentierphase – zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2021. Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt dieser Staatsvertrag außer Kraft, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt. In diesem Fall gilt der Staatsvertrag unter den Ländern fort, die dem Beschluss zugestimmt haben. Der Staatsvertrag kann von jedem der Länder, in denen er fortgilt, zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Was bedeutet die deutsche Wett-Lizenz für die Verbraucher?
Kurzum, Spieler- und Datenschutz sind nach deutschem Recht abgesichert.
Aktuell haben 20 Wettanbieter die begehrte Lizenz erhalten.
Welche Wettanbieter besitzen eine gültige Sportwettkonzession und dürfen legale online Angebote zum Wetten anbieten?
Weitere Lizenzen wurden an folgende Anbieter vergeben:
Admiral Sportwetten GmbH (www.admiralbet.de), Hillside (Sports) ENC (bet365.de), I.B.C. Sportsbetting Ltd. (www.wettarena.de), JAXX GmbH (www.sportwetten-jaxx.de), Ladbrokes (Deutschland) Ltd. (www.ladbrokes.de), Sportingbet (Deutschland) Ltd. (www.sportingbet.de), Trinity Bet Operations Limited (www.hpybet.de), NetXBetting Ltd. (sportwetten.de) und BV (Germany) Ltd. (www.betvictor.de, www.bildsportwetten.de, www.bild-sportwetten.de, www.bildsportwette.de, www.bild-sportwette.de, www.bildbet.de, www.bild-bet.de).
Stand: 24.11.2020
Die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten basiert auf dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV).
Welche Voraussetzungen müssen Online Sportwettenanbieter für eine deutsche Lizenz erfüllen?
Zusammenfassung des GlüStV und der Internetanforderungen nach § 4 Abs. 5 GlüStV:
Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird das übergreifendes Sperrsystem OASIS unterhalten.
Veranstalter von Sportwetten sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre).
Der Veranstalter, der die Sperre verfügt hat, entscheidet über deren Aufhebung. Die Mindestdauer beträgt 1 Jahr. Die Aufhebung ist nur auf schriftlichen Antrag des Spielers nach frühestens einem Jahr möglich.
Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlust- limit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
gelegt sein; bei Personengesellschaften sind die Identität und die Adressen aller Gesellschafter, Anteilseigner oder sonstiger Kapitalgeber, bei juristischen Personen des Privatrechts von solchen, die mehr als fünf v. H. des Grundkapitals halten oder mehr als fünf v. H. der Stimmrechte ausüben, sowie generell alle Treuhandverhältnisse anzugeben.
Der Konzessionsnehmer und die von ihm beauftragten verantwortlichen Personen müssen für die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele eine erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen und die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß und für die Spieler sowie die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar durchgeführt wird; bei juristischen Personen und Personengesellschaften müssen alle vertretungsbefugten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen.
Die rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele erforderlichen Mittel müssen dargelegt sein.
Der Konzessionsnehmer muss einen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.
Für Angebote im Internet muss eine Internetdomäne „.de“ errichtet sein.
Der Konzessionsnehmer muss für alle Spiel- und Zahlungsvorgänge in Deutschland eine eigene Buchführung einrichten und spielbezogene Zahlungsvorgänge über ein Konto im Inland oder bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beheimateten Kreditinstitut abwickeln.
Es muss gewährleistet sein, dass vom Spieler eingezahlte Beträge unmittelbar nach Eingang der Zahlung beim Erlaubnisinhaber auf dem Spielkonto gutgeschrieben werden, ein etwaiges Guthaben dem Spieler auf Wunsch jederzeit ausgezahlt wird, die auf den Spielkonten deponierten Kundengelder vom sonstigen Vermögen getrennt verwaltet und nicht zum Risikoausgleich verwendet werden, sowie das gesamte Kundenguthaben jederzeit durch liquide Mittel gedeckt ist.
Unzulässig ist insbesondere Werbung für die Bewettung des konkreten Sportereignisses in der Spielzeitpause einer Live- Übertragung sowie als Werbeunterbrechungen im Rahmen der Live-Berichterstattung.
Werbung für Sportwetten im Fernsehen und Internet mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig.
Quelle: Dritter Glückssspielstaatsvertrag (konsolidierte Fassung)
Wer hat die Aufsicht über das Glücksspiel im Internet?
Die Aufsicht soll eine neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übernehmen. Angesiedelt werden soll die Behörde in Sachsen-Anhalt. Geplant ist, dass sie ihre Arbeit nach dem Ende der aktuellen Experimentierphase stufenweise ab dem 1. Juli 2021 aufnehmen soll.